Date

Einen Oldtimer anmelden – Schritt für Schritt zum Ziel

Johannes

Wer es geschafft hat, sich einen richtig schicken Oldtimer zuzulegen, der hat in der Regel schon etliche Überlegungen angestellt. Immerhin handelt es sich bei diesen Gefährten um Liebhaberstücke, für die sich die meisten wohl mit dem Herzen und dem Bauchgefühl entscheiden. Ist der Kaufvertrag jedoch unterschrieben, geht es an die Frage, wie das Gefährt angemeldet werden soll. Die unkomplizierteste Variante ist natürlich die des gewöhnlichen Kraftfahrzeugs, wobei hier dank der Umweltplaketten bei Oldtimern echte Probleme auftauchen, da sie kaum in die Innenstädte dürfen. Anders ist es, wenn das H-Kennzeichen gewünscht wird, welches dem Fahrzeug offiziell den Oldtimerstatus verleiht. Doch das ist nicht so einfach, wie dieser Artikel zeigt.

 

Der Weg zum Sachverständigen

Grundsätzlich kann jedem, der ein H-Kennzeichen wünscht, nur dazu geraten werden, schon vor dem Kauf genau hinzuschauen. Dieses Kennzeichen erlaubt es dem Fahrer nicht nur, in die Innenstädte zu gelangen, sondern besiegelt praktisch, dass es sich bei dem Wagen um einen Oldtimer handelt. Leider zählt in dieser Beziehung nicht nur das Alter des Wagens. Ein Fahrzeug mit Baujahr 1950 kann durchaus nicht als Oldtimer zählen, einfach, weil zu viel umgebaut wurde oder Teile mit neuen Bauteilen ersetzt wurden. Damit sich solche Fahrzeuge nicht unter den Schirm der schützenswerten Kfz schummeln, muss das Oldtimer-Dasein eines Wagens vorab bestätigt werden:

  • TÜV/Dekra – viele der Prüfstellen vom TÜV oder der Dekra nehmen sich Oldtimern an und prüfen diese auf die notwendigen Vorgaben. Hier geht es in erster Linie um die Erhaltung des Originalzustands und in welchem Ausmaß Neuerungen vorgenommen wurden.
  • Sachverständiger – eine weitere, wenn auch teurere Möglichkeit, sich den Oldtimer-Status bestätigen zu lassen, ist das Aufsuchen eines Sachverständigen. Dieser Weg eignet sich insbesondere bei echten Schätzchen und Fahrzeugen, die gesondert behandelt werden. Auch besonders restaurierte, besonders aufwendig und kostenintensiv gepflegte und restaurierte Modelle sollten von Sachverständigen begutachtet werden.

Die Dekra stellt in der Regel nur eine Bescheinigung über den Zustand und die Oldtimerfähigkeit aus. Der Sachverständige kann dies ebenfalls machen, es ist aber auch ein Gutachten möglich. Dieses beinhaltet:

  • Bescheinigung – zuerst wird bescheinigt, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.
  • Beschreibung – das Fahrzeug wird beschrieben, inklusive der Restaurationsarbeiten, besonderen Bauteilen etc.
  • Bewertung – der Fahrzeugwert wird aufgeführt. Dieser kann noch in Bauteile und Besonderheiten unterteilt werden.

Das Gutachten ist gerade bei hochwertigen Oldtimern zu empfehlen, in die bereits viel Geld für die Restaurierung gesteckt wurde. Da sich für diese Fahrzeuge eine gesonderte Kfz-Versicherung anbietet, ist das Gutachten ohnehin notwendig.

Eine Versicherung finden

Wie bereits eingangs erwähnt, kann der Oldtimer auch ganz normal als Kfz versichert werden. Diesen Weg wählen jedoch die wenigsten Besitzer, sondern nutzen folgende Optionen:

  • Zeitweise Versicherung – oftmals werden Oldtimer nur für einen bestimmten Zeitraum im Jahr angemeldet, der von Frühjahr bis Herbst geht. Die Versicherung kann sich ebenfalls auf diese Monate beschränken und ruht für den Rest des Jahres.
  • Zeitweise plus – auch hier wird der Oldtimer mit einem Saisonkennzeichen versehen. In den Wintermonaten ruht die Versicherung jedoch nicht, sondern läuft normal weiter. Dies ist für alle Fahrzeuge mit Kaskoversicherungen nützlich, da so wenigstens Schäden während des Winters, die durch Unwetter oder – bei Vollkasko – Missgeschicken entstehen, beglichen werden.
  • Oldtimerversicherung – hierbei handelt es sich um eine spezielle Form der Autoversicherung. Die Inhalte sind der Vollkasko angeglichen, doch haben Halter die Möglichkeit, den Wagen gesondert abzusichern. Hier kommt das Sachverständigengutachten zum Zug, denn die dort aufgeführten Werte und Bauteile werden in die Versicherung aufgenommen. Sollte nun also der originale Außenspiegel gestohlen werden, kann eben dieser Wert geltend gemacht werden.

Generell sollten auch Oldtimer-Halter die Versicherungen miteinander vergleichen und schauen, welcher Tarif sich eignet. Auf Autoversicherung-Vergleich.info ist dies jedoch kein großes Problem. Einzig eine Saisonversicherung lohnt sich übrigens nicht. Zwar kostet sie weniger, als Jahresversicherungen, doch kommen dank der An- und Abmeldung beim Straßenverkehrsamt jährlich neue Kosten hinzu, die den vorherigen Spareffekt aufzehren.

Die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt

Die eigentliche Anmeldung beim Straßenverkehrsamt ist natürlich sehr einfach. Fahrzeughalter müssen hier nur noch die notwendigen Unterlagen mitbringen und sich für das Kennzeichen entscheiden. An Unterlagen müssen vorliegen:

  • Fahrzeugschein/-brief – die Papiere rund um das Fahrzeug müssen natürlich mitgebracht werden. Es empfiehlt sich, den Kaufvertrag ebenfalls dabeizuhaben.
  • Bestätigung/Gutachten – wer das Oldtimerkennzeichen wünscht, der muss das Gutachten beziehungsweise die Oldtimer-Bescheinigung vorlegen.
  • Versicherung – dies geschieht heute in der Regel mit der elektronischen Versicherungsnummer. Diese wird nicht nur dem Halter ausgehändigt, bevor er den Vertrag erhält, das Straßenverkehrsamt kann die Nummer ebenfalls abrufen.
  • Personalausweis – zur Anmeldung ist auch der Personalausweis notwendig. Es ist nicht notwendig, dass das Fahrzeug vom eigentlichen Besitzer oder Versicherungsnehmer angemeldet wird. Läuft die Versicherung jedoch auf eine andere Person, deren Namen deutlich abweicht, empfiehlt sich eine kurze Bestätigung. Einige Sachbearbeiter wünschen diese.

Es ist dauerhaft preisgünstiger, wenn das Oldtimerkennzeichen für das ganze Jahr gewählt wird. Nicht nur ist der Wagen nun dauerhaft nutzbar, wenn auch so versichert, die lästigen An- und Abmeldegebühren im Frühjahr und Herbst entfallen. Und diese liegen häufig höher als die Summe, die bei einer Halbjahresversicherung eingespart werden kann.

 

Fazit – leichter als der Oldtimerkauf

Im Vergleich mit der Suche nach dem perfekten Oldtimer und der Mühe, die oft in die Restaurierung gesteckt wird, ist die Anmeldung des Gefährts ein Kinderspiel. Halter sollten sich jedoch dem Umstand stellen und tatsächlich alles daransetzen, ein H-Kennzeichen zu erhalten. Nicht nur darf der Wagen nun auch in der Stadt gefahren werden, auch die Steuern sind viel geringer, als im sonstigen Fall. Darüber hinaus hat ein Oldtimer, der ein echtes H-Kennzeichen hat, einen wesentlich höheren Wert, da ihm ein gewisser Originalzustand bestätigt wurde. Selbstverständlich sind auch andere alte Fahrzeuge schön und faszinierend, sie sind aber rechtlich betrachtet keine Oldtimer, sondern schlichtweg Wagen älteren Baujahrs. Schon aus diesem Grund sollte jedem Halter der Umstand, einen Sachverständigen oder eine Prüfstelle aufzusuchen, etwas wert sein.