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Ab wann habe ich einen Oldtimer?

Johannes

Als Oldtimer wird ein Fahrzeug bezeichnet, was ein gewisses Alter überschritten hat. Die Altersgrenze für Oldtimer kann je nach Land variieren. In Deutschland darf ein Traktor, Auto, Lastkraftwagen oder Motorrrad mit einem Alter von mindestens 30 Jahren als Oldtimer bezeichnet werden. Um ein H-Kennzeichen oder das rote 07-Oldtimer-Kennzeichen zu erhalten, muss das Fahrzeug laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aber noch weitere Bedingungen erfüllen. So heißt es in der StVZO: „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Werden diese Kriterien erfüllt, so kann das Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden und ist sowohl bei den Steuern wie auch in der Versicherung deutlich günstiger. Ein Beispiel: Aktuell wird auf OldtimerPlus ein Eicher 3075 von Baujahr 1986 verkauft. Der Traktor ist aktuell genau 30 Jahre alt und kann somit als Oldtimer bezeichnet werden.

Ähnliche Regelungen in Österreich und der Schweiz

In Österreich gilt ein Fahrzeug als Oldtimer bzw. historisch, wenn es erhaltungswürdig, im akzeptablem Zustand und nicht zur ständigen Verwendung bestimmt ist. Daneben muss das Fahrzeug von Baujahr 1955 und älter sein oder älter als 30 Jahre sein und eine Liste der historischen Fahrzeuge eingetragen sein. In der Schweiz gelten Fahrzeuge je nach Kanton ab 25 oder 30 Jahren als Oldtimer bzw. Veteranen. Zudem muss das Fahrzeug in einem sehr guten und absolut originalen Zustand sein.

Youngtimer

Als Youngtimer werden ältere Fahrzeuge bezeichnet, die aber noch nicht die Altersgrenze für einen Oldtimer überschritten haben.